Urteil des OLG Naumburg vom 20.08.2009 - 1 U 86/08 - Grober Behandlungsfehler aufgrund unterlassener Desinfektion vor einer Injektion im Rahmen eines notärztlichen Eingriffes

Im Rahmen einer notärztlichen Behandlung im Haus des Patienten ist eine Desinfektion der Einstichstelle einer Injektion zwingende Voraussetzung und entspricht dem Hygienestandard. Werden wie im dem OLG vorgelegten Fall, weder die Einstichstelle, noch die Hände des Arztes ausreichend desinfiziert und kommt es dadurch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Sepsis, begründet dies einen groben Behandlungsfehler. Dem Kläger wurde ein Schmerzensgeld i.H.v. 10.000,- € zugesprochen.
 
Nachzulesen in VersR 2010, 216ff.
 
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