Beschluss des OLG Jena vom 14.08.2009 - 4 U 459/09 - Schmerzensgeld i.H.v. 600.000,- € bei schwerster geistiger und körperliche Behinderung als Folge eines Behandlungsfehlers bei der Geburt
Wird die die Zeit zwischen dem Entschluss eines Kaiserschnittes und dem Einleiten dieses, auch bekannt als Entschluss-Entwicklungszeit (E-E-) Zeit überschritten und erleidet dadurch ein Kind durch die eingetretene Unterversorgung an Sauerstoff eine schwerste geistige und körperliche Behinderung, ist ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100.000,- € und ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 600.000,- € angemessen, wobei hier sogar das Gericht in Höhe von 100.000,- € über den vom Kläger vorgestellten Betrag hinaus urteilte. Dies begründet sich darin, dass dem Kind durch die fehlerhafte Behandlung „jede Möglichkeit einer normalen körperlichen und geistigen Entwicklung genommen wurde“ somit einer Zerstörung der Persönlichkeit des Kindes schon bei der Geburt gegeben ist.
Nachzulesen in: VersR 2009, 1676f.
